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Preisbremse auch bei Pellets

Auch Haushalte, die mit Holzpellets heizen, werden rückwirkend finanziell entlastet. Vorgesehen ist eine Unterstützung von maximal 2.000 Euro pro Privathaushalt. Um den Zuschuss zu beantragen, muss eine Rechnung für die Bestellung von Pellets eingereicht werden, die vor dem 1. Dezember 2022 ausgestellt wurde.

Der Preis für Pellets wird auf einen Referenzpreis gedeckelt, der dem Doppelten des Vorjahresdurchschnitts entspricht. Bis zu dieser Grenze müssen Kunden die Verteuerung allein tragen. An den darüberliegenden Kosten beteiligt sich der Staat mit 80 Prozent. Ausgezahlt wird der Betrag von der jeweiligen Landesregierung. Es gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro. Welcher Referenzpreis gilt und ab wann und wie Anträge gestellt werden können, ist weitgehend unklar. In Berlin können bereits Anträge auf den Zuschuss gestellt werden. Für den geplanten Härtefallfond werden 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt.

Zur Antragsstellung:

  • NRW: Härtefallhilfe KMU Energie (Antrag über die NRW.BANK, Hilfen für Pelletheizungen erst in Stufe 3 möglich, Zeitpunkt noch unbekannt)
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