Der Preis für Pellets wird auf einen Referenzpreis gedeckelt, der dem Doppelten des Vorjahresdurchschnitts entspricht. Bis zu dieser Grenze müssen Kunden die Verteuerung allein tragen. An den darüberliegenden Kosten beteiligt sich der Staat mit 80 Prozent. Ausgezahlt wird der Betrag von der jeweiligen Landesregierung. Es gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro. Welcher Referenzpreis gilt und ab wann und wie Anträge gestellt werden können, ist weitgehend unklar. In Berlin können bereits Anträge auf den Zuschuss gestellt werden. Für den geplanten Härtefallfond werden 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt.
Zur Antragsstellung:
- NRW: Härtefallhilfe KMU Energie (Antrag über die NRW.BANK, Hilfen für Pelletheizungen erst in Stufe 3 möglich, Zeitpunkt noch unbekannt)