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Neues vom GEG/GMG

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Konkret betrifft dies die Fristen für die sogenannte 65-%-EE-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäuden.

Nach bisheriger Regelung wäre in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 1. Juli 2026 beim Einbau neuer Heizungen ein Anteil von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien verpflichtend gewesen. Da das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erst im Sommer, spätestens aber zum 01. November 2026 in Kraft treten soll, wird diese Übergangsfrist nun angepasst, um zusätzliche Planungssicherheit zu schaffen.

Die gesetzlich verankerte 65-%-EE-Pflicht für größere Kommunen wird daher vom 1. Juli 2026 auf den 1. November 2026 verschoben. Damit verlängert sich die bestehende Übergangsphase um vier Monate.

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