Schon lange gab es Grenzwerte, die Kältemittel nicht überschreiten durften. Die „alten“ über den GWP-Faktor festgelegten 2500 haben sich erledigt.
Am 7. Februar 2024 hat die Europäische Union die sogenannte „F-Gase-Verordnung“ novelliert.
Aus dieser Verordnung geht hervor, dass es Hersteller ab dem 1. Januar 2025 verboten ist Single-Split Wärmepumpen mit einer Füllmenge < 3 kg an fluorierten Treibhausgasen und einem Kältemittel GWP > 750 in Verkehr zu bringen.
| Ab 01.01.2026 | Verbot des Einsatzes von Frischware mit einem GWP über 2500 für Klimaanlagen und Wärmepumpen |
|---|---|
| Ab 01.01.2032 | Verbot des Einsatzes von Frischware mit einem GWP über 750 für Klimaanlagen und Wärmepumpen (Ausnahme Kaltwassererzeuger) |
Es gibt genug Alternativen auf dem Markt. Wer anlagen mit R410A in Betrieb hat, wird keine Angst haben müssen, die Versorgung ist min. 15 Jahre (Stand heute) gewähleistet.