Diese erfolgt durch Mitarbeiter des Netzbetreibers, des Gasbüros oder eines in deren Auftrag handelnden Unternehmens,…
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Diese erfolgt durch Mitarbeiter des Netzbetreibers, des Gasbüros oder eines in deren Auftrag handelnden Unternehmens, sogenannte Umstellfirmen
Schritt 2: Anpassung der Gasgeräte
Bei einem weiteren Termin werden dann, wo es möglich ist, an den registrierten Gasgeräten durch die Umstellfirmen die Anpassungen vorgenommen.
Achtung! Sollte eine Anpassung Ihrer Gasgeräte nicht möglich sein, erhalten Sie eine separate Nachricht des Gasbüros.
Schritt 3: Umstellung der Versorgung von L- auf H-Gas
Nach der Anpassung der Gasgeräte in Ihrer Region erfolgt die Umstellung Ihres regionalen Gasnetzes – ab dann strömt statt L-Gas das neue H-Gas durch die Leitungen.
ALLES WICHTIGE AUF EINEM BLICK
- Mitarbeiter der beauftragten zertifizierten Firmen, die bei Ihnen die Umstellung vornehmen, können sich immer ausweisen
- Im Regelfall wird es zu keinen Versorgungsunterbrechungen nach der Umstellung Ihrer Gasgeräte auf H-Gas kommen
- Falls aber eine Anpassung Ihres Gasgerätes nicht möglich ist, haben Sie die Pflicht, sich bis zum festgelegten Umstelltermin um ein neues Gerät zu kümmern.
- Für die konkrete Umrüstung der Geräte dürfen das Gasbüro, die Umstellfirmen oder sonstige Personen kein Geld von Ihnen verlangen, weder für Arbeitsstunden noch für Austauschteile
- Fragen zur Marktraumumstellung in Ihrer Region beantwortet Ihnen das Gasbüro Ihres örtlichen Gasnetzbetreibers sowie Ihr regionaler Gasversorger