Ab dem 21 Juli 2026 gilt:
Grundförderung: 30 % – ab 2027 neu zusammengesetzt
Ab dem 21. Juli bleibt die Grundförderung bei 30 %. Ab dem 1. Quartal 2027 ändert sich jedoch ihre Zusammensetzung: Für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU (plus assoziierte Märkte) besteht sie dann aus 15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus („Made with Europe“) – netto also weiterhin 30 %. Wärmepumpen ohne EU-Ursprung erhalten nur noch 15 %. Für Geräte aus EU-Fertigung ein struktureller Vorteil; die genauen Kriterien werden derzeit festgelegt
Effizienzbonus & Emissionsminderungszuschlag entfallen
Die bisherigen 5 % für natürliche Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag fallen weg – natürliche Kältemittel werden zur Standardanforderung
Förderfähige Kosten: 28.000 € – und sie sinken
Für die erste Wohneinheit gelten künftig 28.000 EUR (statt 30.000 EUR). Dieser Betrag sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um 750 EUR. Für die 2. – 6. Wohneinheit bleibt es bei förderfähigen Kosten von 15.000 EUR je Wohneinheit, ab der 7. Wohneinheit bei 8.000 EUR je WE
Klimageschwindigkeitsbonus: jetzt 16 %
Der Bonus für den Tausch alter fossiler Heizungen startet bei 16 % und sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte – ab dem zweiten Halbjahr 2028 entfällt er. Die Voraussetzungen bleiben unverändert: Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen qualifizieren ohne Altersgrenze, Gaszentral- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betrieb.
Einkommensbonus neu gestaffelt – plus Familienzuschlag
Neu: 40 % bis 30.000 EUR, 30 % bis 40.000 EUR, 10 % bis 50.000 EUR zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind rechnen einmalig 10.000 EUR vom Einkommen ab und rutschen so in die nächstbessere Stufe. Für untere und mittlere Einkommen wird die Förderung damit teils sogar besser.
Kappungsgrenze
Für Grund- und Bonusförderung zusammen gilt eine Obergrenze von 70 % der förderfähigen Kosten – für die unterste Einkommensstufe (40 %-Bonus) bis zu 80 %. Die konkreten Höchstsätze je Einkommensgruppe und Zeitpunkt findet Ihr in der Tabelle unten.
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