- Umbenennung des „Heizungsgesetzes“ (sehr wahrscheinlich ist damit des Gebäudeenergiegesetz (GEG) gemeint) in: Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
- Hierzu soll Ende Januar 2026 ein Eckpunktepapier vorgelegt werden
- Diskussion/Beratung im Kabinett hierüber im Februar 2026
- Horizont für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung: März/April 2026
- Inhalte über Änderungen sind nach wie vor nicht bekannt, was auch die Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) betrifft
Es bleibt nur eines festzuhalten:
Die Privatkunden sollten JETZT handeln und schnellstmöglich einen Förderantrag stellen. Die Förderbedingungen werden, aller Voraussicht nach NICHT besser!
Apropos: Gestellte und genehmigte Förderanträge haben eine Gültigkeit von 36 Monaten.