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Ergebnisse des Treffens des Koalitionsausschusses

  • Umbenennung des „Heizungsgesetzes“ (sehr wahrscheinlich ist damit des Gebäudeenergiegesetz (GEG) gemeint) in: Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
  • Hierzu soll Ende Januar 2026 ein Eckpunktepapier vorgelegt werden
  • Diskussion/Beratung im Kabinett hierüber im Februar 2026
  • Horizont für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung: März/April 2026
  • Inhalte über Änderungen sind nach wie vor nicht bekannt, was auch die Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) betrifft

Es bleibt nur eines festzuhalten:

Die Privatkunden sollten JETZT handeln und schnellstmöglich einen Förderantrag stellen. Die Förderbedingungen werden, aller Voraussicht nach NICHT besser! 
Apropos: Gestellte und genehmigte Förderanträge haben eine Gültigkeit von 36 Monaten.

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