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Endlich Klarheit im Förder-Hickhack: Heizungslösungen sind jetzt planbar

Nach langem Hin- und Her hat die Bundesregierung nun einen Fahrplan für die künftige staatliche Förderung beim Umstieg auf eine neue klimafreundliche Heizung verabschiedet. Das ist nicht nur ein großartiges Signal für alle Hauseigentümer. Auch die Branche atmet auf.

Endlich herrscht Klarheit darüber, wie die staatliche Förderung beim Heiztechnikumstieg unterstützt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun bestätigt, dass die neue Richtlinie wie geplant ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Die Genehmigung des Haushaltsausschusses des Bundestags steht zwar noch aus, gilt jedoch als sicher. Anträge für Fördermittel können laut Ministerium ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden, auch rückwirkend für bereits begonnene Projekte.

Voraussetzungen geschaffen für Wärmepumpe, Solarthermie und Biomasse

Die Förderung, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angeboten wird, umfasst neben dem Einbau von laut GEG zulässigen Wärmeerzeugern auf Basis von erneuerbaren Energien auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Fensteraustausch. Eine zentrale Voraussetzung des Gesetzes ist, dass zukünftig jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Zum Start soll die Regelung allerdings zunächst nur für Neubaugebiete gelten.

Für Bestandsbauten wird eine kommunale Wärmeplanung eine entscheidende Rolle spielen und ab 2026 für Großstädte und bis 2028 für alle Kommunen verfügbar sein. Fernwärmenetzwerke und dezentrale Wärmepumpen werden hier ein großes Thema werden.

Bonus für schnellen Austausch

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus für einen schnellen Austausch und einkommensschwache Eigentümer zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten können. Das Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und soziale Härten zu mildern.

30% Grundförderung

Es gibt eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten für den Einbau von effizienten Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen. Dies umfasst z.B. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen und Biomasseheizungen. Private Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen können von dieser Grundförderung profitieren.

5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen

Zusätzlich gibt es einen Effizienz-Bonus von weiteren fünf Prozent für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel einsetzen. Biomasseheizungen, die bestimmte Partikel-Emissionsgrenzwerte einhalten, erhalten einen zusätzlichen Zuschlag von 2500 Euro.

Zusatzbonus für Geringverdiener

Geringverdiener können einen Bonus in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten beantragen. Dieser Bonus steht selbstnutzenden Hauseigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro zur Verfügung.

Klima-Geschwindigkeits-Bonus

Um den Austausch möglichst frühzeitig zu fördern, gibt es auch einen Klima-Geschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten. Den Geschwindigkeits-Bonus kann für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mehr als 20 Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen beantragt werden. Dabei ist die Kombination der Boni möglich. Für die Errichtung von Biomasseheizungen ist neben der Grundförderung der Klimageschwindigkeits-Bonus nur dann erhältlich, wenn die Biomasseheizung mit einer Solaranlage (Solarthermie oder PV-Anlage plus elektrische Warmwasserbereitung) oder Wärmepumpe kombiniert wird.

Boni kombinieren

Die Kombination verschiedener Boni ist möglich, jedoch mit einer Gesamtfördersumme von maximal 70 Prozent der Investitionskosten. Die maximal förderfähigen Kosten für den Einbau einer effizienten Heizung auf Basis erneuerbarer Energien liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. In diesem Fall beträgt die maximale staatliche Förderung 21.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils Obergrenzen von 15.000 Euro, für die siebte und jede weitere Wohneinheit von 8.000 Euro.

KfW-Kredite nutzen

Darüber hinaus werden über die KfW auch zinsvergünstigte Kredite von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit angeboten, insbesondere für private Selbstnutzer von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

Die Anträge für den Heizungstausch können voraussichtlich ab Ende Dezember nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger gestellt werden. Dadurch können Hauseigentümer bereits von den neuen Förderkonditionen profitieren. Diese Übergangsregelung gilt für Projekte, die bis zum 31. August 2024 begonnen wurden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 eingereicht werden. Die technische Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW, sowohl für private Selbstnutzer von Einfamilienhäusern als auch für Selbstnutzer anderer Gebäudetypen, wird voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich sein.

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