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Die BEG wird angepasst: Das gilt ab 21. Juli 2026

Das ändert sich bei der Förderung von Wärmepumpen:

  • Reduzierung der maximal förderfähigen Investitionskosten auf 28.000 Euro.
    Ab 1. Februar 2027 sinken diese in halbjährlichen Schritten (immer zum 1. Februar und 1. August) um weitere 750 Euro.
  • Klimageschwindigkeitsbonus wird von 20 % auf 16 % reduziert.
    Weitere 4 Prozentpunkte werden halbjährlich (immer zum 1. Februar und 1. August) abgezogen.
  • Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln entfällt.
  • Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt vorerst bei 30 % bestehen. In Q1 2027 wird auf 15 % reduziert. Gleichzeitig wird dann der Wertschöpfungsbonus (15 %) eingeführt. Dieser wird gewährt, wenn die Wärmepumpe aus EU-Produktion stammt.
  • Stärkerer Fokus auf soziale Ausgewogenheit durch Staffelung des Einkommensbonus und Kinderzuschlag

    Das ändert sich beim GEG z GmodG:
  • Die bisherige 65-%-EE-Anforderung beim Heizungstausch soll entfallen.
  • Öl- und Gasheizungen können auch künftig neu installiert werden.
  • Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen wird ab 2029 eine sogenannte Bio-Treppe eingeführt.
  • Zusätzlich ist die Einführung einer Grüngas/Grünölquote vorgesehen.
  • Die Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Brennstoffe sollen bis 2045 kontinuierlich ansteigen.
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