Einfach anrufen:

News

BEG-Förderung der KfW für energieeffiziente Neubauten

KfW-Newsletter vom 07.04.2022
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder
Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie: Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen.

Bei Wohngebäuden fördern wir diese drei Effizienzhaus-Stufen:

Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie unter

Wohngebäude – Kredit (261, 262)
Mit freundlichen GrüßenIhre KfW Bankengruppe
Cookiefreie Website

Wir respektieren im besonderen Maße Ihre Privatsphäre und den Datenschutz. Daher haben wir unsere Webseite so aufgebaut, dass sie gänzlich auf Cookies verzichtet. Es ist kein weiterer Klick nötig. Genießen Sie einfach unsere Webseite!

Weitere Informationen unter Datenschutz.