KfW-Newsletter vom 07.04.2022 |
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder |
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Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie: Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen.
Bei Wohngebäuden fördern wir diese drei Effizienzhaus-Stufen: |
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Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro |
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Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro |
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Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro |
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Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie unter |
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Mit freundlichen GrüßenIhre KfW Bankengruppe |