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Das GModG ist beschlossen!

Jetzt steht es fest: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen.* Einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird es voraussichtlich in Kraft treten. Dies dürfte Ende Juli oder Anfang August 2026 der Fall sein. Für Gebäudeeigentümer bedeutet dies mehr Planbarkeit und Flexibilität bei der Investition in eine neue Heizung. Wärmepumpen bleiben als effizienteste Technologie auch weiterhin zukunftssicher und werden zudem attraktiv gefördert, der Spielraum für alternative Lösungen wird jedoch erweitert.

Kern des neuen Gesetzes ist die Abschaffung der einheitlichen 65-Prozent-Regel. Neu eingebaute Heizungen müssen künftig nicht mehr grundsätzlich mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus klimafreundlichen Energien bereitstellen. Damit können weiterhin auch neue Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen eingebaut werden.
Der vorgeschriebene Anteil bestimmter klimaneutraler Brennstoffe an der erzeugten Wärme steigt dabei schrittweise:

10% ab Jan, 2029, 15% ab Jan.2030, 30% ab Jan. 2035 und 60% ab Jan. 2040 Ab 2045 müssen alle Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Eine Konkretisierung dieser Vorgabe folgt bis Dezember dieses Jahres.

Ihr Andreas Wiel

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