Das ändert sich bei der Förderung von Wärmepumpen:
- Reduzierung der maximal förderfähigen Investitionskosten auf 28.000 Euro.
Ab 1. Februar 2027 sinken diese in halbjährlichen Schritten (immer zum 1. Februar und 1. August) um weitere 750 Euro. - Klimageschwindigkeitsbonus wird von 20 % auf 16 % reduziert.
Weitere 4 Prozentpunkte werden halbjährlich (immer zum 1. Februar und 1. August) abgezogen. - Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln entfällt.
- Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt vorerst bei 30 % bestehen. In Q1 2027 wird auf 15 % reduziert. Gleichzeitig wird dann der Wertschöpfungsbonus (15 %) eingeführt. Dieser wird gewährt, wenn die Wärmepumpe aus EU-Produktion stammt.
- Stärkerer Fokus auf soziale Ausgewogenheit durch Staffelung des Einkommensbonus und Kinderzuschlag
Das ändert sich beim GEG z GmodG:
- Die bisherige 65-%-EE-Anforderung beim Heizungstausch soll entfallen.
- Öl- und Gasheizungen können auch künftig neu installiert werden.
- Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen wird ab 2029 eine sogenannte Bio-Treppe eingeführt.
- Zusätzlich ist die Einführung einer Grüngas/Grünölquote vorgesehen.
- Die Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Brennstoffe sollen bis 2045 kontinuierlich ansteigen.