Änderung bei den Zuschüssen nach BEG für Heizungsanlagen ab dem 15.08.2022
Je mehr die Nachfrage steigt, umso weniger Geld vom Staat ist vorhanden…
· Solarthermische Anlagen: Änderung des Fördersatzes auf 25 % (bisher 30 %).
· Gashybrid-Solaranlagen: Diese Förderung wird gestrichen.
Aber: Über das Herausrechnen des Gasanteils können SolvisMax und SolvisBen über die Solarförderung mit 25 % gefördert werden (bisher 30 % bis 40 %).
· Wärmepumpen: Änderung der Fördersätze auf 25 %, zzgl. eines Heizungsaustauschbonus von 10 % (s. u.) + 5 % für Sole-Wärmepumpen (bisher 35 % bis 45 %).
· EE-Hybrid Wärmepumpe mit Solaranlage: Änderung der Fördersätze auf 25 %,
zzgl. eines Heizungsaustauschbonus von 10 % (s. u.) + 5 % für Sole-Wärmepumpen (bisher 35 % bis 45 %).
· Gashybrid-Wärmepumpe: Diese Förderung wird gestrichen.
Aber: Über das Herausrechnen des Gasanteils können SolvisMax und SolvisBen mit SolvisMia bzw. SolvisLea mit 25 % gefördert werden (bisher 30 % bis 40 %).
· Biomasse: Änderung der Fördersätze auf 10 %, zzgl. eines Heizungsaustauschbonus von 10 % (s. u.);
keine zusätzliche Förderung für Innovationsbonus (Feinstaubfilter). (Bisher 35 % bis 45 % + 5 % für Feinstaubfilter.)
· EE-Hybrid Biomasse mit Solaranlage: Änderung der Fördersätze auf 20 %, zzgl. eines Heizungsaustauschbonus von 10 % (s. u.).
(Bisher 35 % bis 45 % + 5 % für Feinstaubfilter.)
· Definition Heizungsaustauschbonus + 10 %:
o Austauschprämie für Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen oder auch Gasetagenheizungen. Das Alter der ausgetauschten Anlage ist egal.
o Austauschprämie für Gasheizungen. Hier muss die Inbetriebnahme des auszutauschenden Gaskessels mindestens 20 Jahre zurückliegen.
o Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
Wegfall des ISFP-Bonus für Einzelmaßnahmen der Heizungstechnik (bisher 5 %).